ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1.
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der Vertragspartner erklärt, dass er auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.
2.
Der Unterricht findet einmal Wöchentlich an Schultagen statt. Schultage sind alle Werktage mit Ausnahme der Gesetzlichen Feiertage und der Ferien für Allgemeine Schulen. Es gelten die Schulferien des jeweiligen Bundeslandes, in dem unterrichtet wird. Gelten für den Wohnsitz des Schüler und den Unterrichtsort unterschiedlicher Ferienregelungen für allgemeinbildende Schulen, so sind letztere maßgeblich.
3.
Fällt der Unterricht wegen anderweitiger Verpflichtungen des Lehrers aus, so wird der Unterricht nachgeholt oder von einer Vertretung gehalten. Dies trifft jedoch nicht im Falle höherer Gewalt zu.
4.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängert er sich anschließend jeweils um 6 Monate, sofern nicht jeweils 3 Monate vor Ablauf des Vertrages das Vertragsverhältnis gekündigt wird. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.
Die Verpflichtung zur Bezahlung der Unterrichtsgebühr für jeweils 6 Monate entsteht mit Vertragsunterzeichnung bzw. im Falle der Vertragsverlängerung zu Beginn der Verlängerung des Vertrages und ist jeweils in sechs gleichen Monatsraten jeweils zu, Monatsersten fällig.
6.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners sind die Restraten sofort fällig.
7.
Die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners besteht auch dann fort, wenn der Schüler Ausfallzeiten hat. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage des ärztlichen Attests ruhen.
8.
Ein Anspruch auf Unterricht von einem bestimmten Lehrer besteht nicht.
9.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden
10.
Hurricane Musikschule ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Ein von ihr benannter Dritter alle Rechte und Pflichten übernehmen. Der Vertragspartner stimmt dieser Übernahme bereits jetzt zu.
11.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen wirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall oder bei evtl. Lücken sind die Vertragspartner gehalten, eine Regelung zu treffen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.